Allgemeine Pflichten für Hundhalter:innen

 Wer in Oberösterreich einen Hund halten will, muss einige allgemeingültige Anforderungen erfüllen, die für jede:n Hundehalter:in gelten.
1 - Mindestalter 16+: Hundehalter:innen müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben.
2 - Sachkunde-Ausbildung: Hundehalter:innen müssen vor Anschaffung des Hundes die nötige Sachkunde-Ausbildung vorweisen können.
3 - Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde: Hundehalter:innen müssen Hunde, die über zwölf Wochen alt sind, bei ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde binnen fünf Werktagen anmelden.
4 - Registrierungs­bestätigung aus der Heimtier­datenbank: Zur Anmeldung bei der Hauptwohnsitz-Gemeinde muss eine Registrierungsbestätigung für den anzumeldenden Hund aus der Heimtierdatenbank des Bundes vorgelegt werden.
5 - Keine Aggressivität fördern: Es ist Hundehalter:innen verboten, ihre Hunde zum Zweck der Steigerung ihrer Aggressivität abzurichten oder zu züchten. Auch die Abgabe solcher Tiere ist verbot
6 - Haftpflichtversicherung: Für jeden Hund muss eine Haftpflichtversicherung über eine Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro bestehen.
7 -  Aufsichtspflicht: Hundehalter:innen haben die Verantwortung dafür, dass Hunde in einer Weise beaufsichtigt, verwahrt und geführt werden, dass ein Mensch oder ein anderes Tier durch den Hund nicht gefährdet oder über ein zumutbares Maß hinaus belästigt wird. Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt auf einem fremden Grundstück oder einem öffentlichen Ort herumlaufen. Ausnahmen von dieser Regelung bestehen nur für Hunde, die für Zwecke der öffentlichen Sicherheit (z.B. Polizeihund), der Jagd, des Hilfs- und Rettungswesens oder als Assistenz- und Therapiehunde ausgebildet sind. 

Verpflichtende Sachkunde-Ausbildung vor Anschaffung

Die Verantwortung startet vor Anschaffung eines Hundes
Es muss bereits vor Anschaffung des treuen Begleiters einiges beachtet werden. Neben der Auswahl des richtigen Hundes muss ein Kurs inkl. Prüfung absolviert werden.
Nähere Infos finden Sie in der Oö. Hundehalteverordnung 2024 oder im Gesetzestext.
1 - Die verpflichtende Sachkunde-Ausbildung: Zukünftige Hundehalter:innen haben in Oberösterreich die Pflicht, vor Anschaffung eines Hundes eine spezielle Ausbildung positiv zu absolvieren. Mit positiver Absolvierung der schriftlichen Prüfung erhalten die künftigen Hundehalter:innen den sogenannten Sachkundenachweis, der sie zum Halten eines Hundes in Oberösterreich berechtigt.
2 - Warum der Sachkundenachweis?: Mit dem Sachkundenachweis soll sichergestellt werden, dass Hundehalter:innen in der Lage sind, einen Hund tierschutzgerecht zu halten und das allgemeine Gefährdungspotential eines Hundes für Menschen und Tiere kennen und abschätzen zu können.
3 - Inhalt & Umfang der Sachkunde (Dauer 6 Stunden): Allgemeine Anforderungen an Haltung und Pflege von Hunden
Wesen, Verhalten und rassespezifische Eigenschaften von Hunden
Beratung betreffend Rassewahl, Anschaffung und Kosten von Hunden
Erziehung und Ausbildung von Hunden
Gefahrenquellen und Gefahrenvermeidung im Umgang mit Hunden
Rechtliche Rahmenbedingungen der Hundehaltung